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FACHANWALTSCHAFTEN
Zulassungen
Ihr gutes Recht aus einer Hand.
Ich bin als Rechtsanwalt zugelassen seit 1994
und seither auch in diesem Beruf selbständig tätig.
- als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1999
- als Fachanwalt für Familienrecht seit 2003
- zertifizierter Mediator seit 2005
- als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2010
Die Zulassung als Fachanwalt setzt den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse voraus. Die Voraussetzungen sind geregelt in der Fachanwaltsordnung.
Ein Rechtsanwalt darf nicht mehr als drei Zulassungen als Fachanwalt führen.