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BERUFSVERSTÄNDNIS

Rechtsanwalt

Ich nehme die Vorgaben der Berufsordnung und des Standesrechts sehr ernst, wobei § 1 Abs. 3 der Berufsordnung bereits das „Programm” vorgibt:

§ 1 Abs. 3 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte; www.brak.de):

„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, Recht gestaltend, Konflikt vermeidend und Streit schlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.”

Mediation

Lösungen zu entwickeln anstelle zu streiten ist aus meiner Sicht immer eine überlegenswerte Alternative.

In eigener Sache

"Wenn Sie nicht so wollen wie ich, gehe ich zum Rechtsanwalt": so oder ähnlich lauten wiederholt Aussagen gegenüber Vertragspartnern, in der Familie oder sonst wo, was als Drohung gemeint ist. 

Ich verstehe den Gang zum Rechtsanwalt nicht als Drohung, sondern als Chance, Lösungen zu finden, die nachhaltig sind. Ich kann alles für Sie (er)streiten, zeige Ihnen aber auch stets Alternativen auf, gemeinsam zu Ihrem Wohl Lösungen zu finden; näheres unter Berufsverständnis.

Dabei kann ich auf die Erfahrung aus meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt seit mehr als 25 Jahren verweisen, wie ebenso auf meine Kompetenz aus drei Fachanwaltschaften und aus etlichen weiteren Fortbildungen, auch auf meine zusätzliche Berufsausbildung  als Mediator. Diese erworbene und regelmäßig fortgebildete Fachkompetenz sind mein Rüstzeug für eine erfolgreiche Vertretung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen. Dabei steht der Mensch bei mir im Vordergrund.

Auch sonst kommt das Zwischenmenschliche  in meiner  Kanzlei nicht zu kurz.
Mein Team und ich arbeiten ernsthaft und auf Ihren Erfolg ausgerichtet;
es darf aber auch gelacht werden. Bei uns wird Carpe Diem als Motto gelebt.
 

Ihr Christoph Kutscheid
Rechtsanwalt und Mediator