GRUNDLEGENDES

Berufsverständnis

Berufsverständnis
Als Organ der Rechtspflege unterliegt der Rechtsanwalt vielfältigen gesetzlichen und auch gesellschaftlichen Verpflichtungen. Die Regelungen hierzu finden sich u.a. auch in den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.In der Volksmeinung wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts oftmals als trocken bezeichnet. Diese Meinung teile ich nun wirklich nicht: Der Rechtsanwalt beschäftigt sich mit den Fragen und Problemen, die ihm von den Mandanten angetragen werden. Diese Fragen stammen aus dem alltäglichen Leben und hiermit sind in aller Regel persönliche Schicksale verbunden. Die Beschäftigung mit diesen persönlichen Schicksalen, Sorgen und Nöten würde ich niemals als “trocken” bezeichen. Richtig ist, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts ernsthaft betrieben werden muss. Umso wichtiger erscheint es mir, bei allem Ernst in der Sache den Humor zu behalten. Nach dem Motto: Humor ist, wenn man trotzdem lacht. |